Mietspiegel und Indexmiete

Zum 01.03.2024 wird der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Peine in Kraft gesetzt, abrufbar ist dieser über die Internetseite der Stadt Peine. Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete, auf den ggf. auch eine Mietanpassung gestützt werden kann. Entsprechende Formulare halten wir in unserer HWG-Geschäftsstelle bereit. Im Gegensatz zu Peine verfügen die kreisangehörigen Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg über keinen eigenen Mietspiegel, was eine ggf. wirtschaftlich erforderliche Mieterhöhung stark erschwert. Der Mietspiegel für die Stadt Peine ist für diese Gemeinden nicht (!) anwendbar. Aus diesem Grunde raten wir hiermit noch einmal generell an, bei Neuabschluss von Mietverträgen bei den zu § 5 unserer HWG-Mietvertragsformulare dargestellten Wahlmöglichkeiten nur die sog. Indexmiete anzukreuzen. Ein darauf gestütztes Mieterhöhungsverfahren ist gerecht, unbürokratisch und für Mieter und Vermieter transparent. Das hierfür notwendige Formular halten wir in unserer Geschäftsstelle bereit und sind bei der Ausfüllung gern behilflich.

Einzug der Mitgliedsbeiträge

Der Einzug des Mitgliedsbeitrags 2024 erfolgt in der zweiten Märzhälfte. Die Mitglieder werden gebeten, die dem Verein bekannt gegebene Bankverbindung zu prüfen und ggfs. eine Änderung mitzuteilen. Die Kosten für Rücklastschriften aufgrund nicht mitgeteilter Änderungen müssen wir sonst leider weitergeben. Sollte sich Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Wichtiger Hinweis: Auf die Ausstellung von Rechnungen für die Mitgliedsbeiträge wird verzichtet, da dies von Seiten der Finanzämter nicht erforderlich ist. Im Prüfungsfall genügt die Vorlage des Kontoauszugs für die Absetzung von der Steuer bei Vermietung oder Verpachtung.

HWG-Mitarbeiterin Isabell Neumann erreicht Spitzennoten

Die 24-jährige Rechtsanwältin Isabell Neumann, die seit über einem Jahr den Großteil der redaktionellen Beiträge für unser Vereinsmagazin, dem HWG-Kurier Peine, verfasst, hat sowohl das sog. Referendarexamen am Landesjustizprüfungsamt Bayern als auch das im Dezember 2023 folgende Assessorexamen am Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen jeweils mit der Note „gut“ bestanden. Dieses „Doppel-Gut“ gelingt nur etwa einem Prozent aller Juristen. Schon im Alter von 16 Jahren legte sie ihr Abitur am Ratsgymnasium Peine ab. Mit 21 Jahren zählte sie zu den jüngsten Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung in Bayern. Nach Abschluss ihres Studiums bis zum Beginn ihres Referendariats im Dezember 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Ralf Schenke in Würzburg tätig. Isabell Neumann gehörte im Prüfungsjahrgang 2023 zu den 10 landesbesten Absolventinnen und Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung in Niedersachsen. Diese werden für ihre herausragenden Prüfungsergebnisse am 12. April im Rahmen einer Feierstunde von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann gewürdigt werden. Zu Beginn diesen Jahres ist Rechtsanwältin Neumann in die Peiner Anwalts- und Notarkanzlei Munzel & Coll. eingetreten.

Rückblick auf die Mitgliederversammlung am 2. Februar 2024

Vereinsvorsitzender Hans-Hinrich Munzel konnte sich in der Mitgliederversammlung im Gelben Salon des Peiner Schützenhauses über mehr als 80 Neuzugänge im abgelaufenen Jahr 2023 freuen. Mit fast 2000 Mitgliedern gehört der HWG Peine zu den größten Vereinen im Landkreis Peine.

Der Vereinsvorsitzende gab in seinem Rechenschaftsbericht einen Ausblick auf den qualifizierten Mietspiegel der Stadt Peine, mit dessen Inkrafttreten noch im Frühjahr zu rechnen sei. Weiterhin befasste sich Munzel mit den Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, dessen Zustandekommen bei vielen Gebäudeeigentümern große Besorgnis ausgelöst hatte. Seit dem 01.01.2023 müssen sich Vermieter zudem an den CO2-Kosten ihrer Mieter für deren Verbrauch von Heizöl, Gas und Fernwärme nach einem Stufenmodell beteiligen (s. anhängender Vortrag). Einstimmig erteilte die Mitgliederversammlung dem Vorstand und seiner Geschäftsführung Entlastung. Ebenso einstimmig wurde die vom Vorstand vorgeschlagene Erhöhung des Jahresbeitrags um fünf Euro für Beitragsklasse l (jetzt 59 Euro), um 10 Euro für Beitragsklasse ll (jetzt 85 Euro) und um 15 Euro für Beitragsklasse lll (jetzt 124 Euro) beschlossen.

Abschließend referierte Vereinsjustiziar Uwe Freundel zum Thema „Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter”. Nachfolgend geben wir den wesentlichen Inhalt seines Vortrages wieder: Weiterlesen

Trauer um Paul Fuchs

Am 07.12.2023 verstarb im Lebensalter von 86 Jahren der langjährige stellvertretende HWG-Vereinsvorsitzende Paul Fuchs. Mehr als 30 Jahre – von 1981 bis 2012 – hat er in dieser Vorstandsfunktion die Geschicke unseres Vereins maßgeblich geprägt. Als ehemaliger Leiter der Kreditabteilung und späterer Gebietsdirektor der Kreissparkasse Peine konnte er sein Fachwissen in besonderer Weise für die erfolgreiche Entwicklung des HWG Peine einbringen. Mehr als 10 Jahre gehörte er dem Aufsichtsrat von Haus und Grund Niedersachsen an. Anlässlich unserer Mitgliederversammlung am 12. Januar 2012 wurde er zum Ehrenmitglied ernannt. Unser Verein wird Paul Fuchs in dankbarer Erinnerung behalten.

Biotonnen ordnungsgemäß befüllen!

Im letzten Monat haben uns vereinzelt HWG-Vereinsmitglieder mitgeteilt, dass die grüne Biotonne in ihrem Mietshaus von den Abfall- und Beschäftigungsbetrieben des Landkreises Peine (A+B) nicht geleert worden sei. Dieses lag daran, dass die für das betroffene Haus bestimmte grüne Biotonne mit nicht zugelassenen Abfällen (z.B. Kunststofftüten) befüllt wurde.

Bitte weisen Sie Ihre Mieter vorsorglich daraufhin, dass nur (!) Bioabfall in der grünen Tonne Platz finden darf. Wichtig: Auch Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen und Anteile von Kunststoffbeuteln enthalten, dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden.

HWG – Bürozeit freitagvormittags entfällt

Da unsere Vereinsgeschäftsstelle freitagvormittags zwischen 9.00 – 12.00 Uhr im abgelaufenen Jahr 2023 kaum frequentiert wurde, ist diese ab 01.01.2024 am Freitagvormittag geschlossen. Nachstehend die aktuellen Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle:

Montag, Dienstag und Mittwoch am Vormittag von 9.00 – 12.00 Uhr, am Montagnachmittag von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 15.00 – 18.00 Uhr.

Die Mitgliederberatungszeiten montags von 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr, donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr bleiben unverändert.

Die Grundsteuerreform wirft im Landkreis Peine ihre Schatten voraus

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zu diesem Zwecke mussten alle Immobilieneigentümer im Landkreis Peine entsprechende Grundsteuererklärungen abgeben, um die Grundlagen für die Neuberechnung feststellen zu können. Für Niedersachsen gilt das sog. „Flächen-Lage-Modell“. Danach hatten die Eigentümer lediglich die Grundstücksgröße und die Wohn- oder Nutzfläche anzugeben. Bis Ende August 2023 sind etwa 95 Prozent aller erforderlichen Erklärungen beim Finanzamt Peine eingegangen. Weiterlesen

Rechtstipp: Erbschaftsteuer sparen

Die Peiner Notarin Ina Munzel, Fachanwältin für Erbrecht, klärt darüber auf, wie sich Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen lässt.

Lange wurde über das Thema Erbschaftsteuer nicht mehr gesprochen. Bei gut bürgerlichem Vermögen war der Freibetrag von 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für jedes Kind völlig ausreichend. Zudem lag „Omas Häuschen”, das einem Enkelkind zugedacht war, meist unter dem für jedes Enkelkind maßgebenden Freibetrag von 200.000 Euro. Doch nun sind seit 2009, dem Jahr der letzten großen Erbschaftsteuerreform, die Immobilienpreise in Großstädten explodiert. Aber auch im Landkreis Peine haben sie sich fast verdoppelt; dagegen wurden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge aber nicht angepasst. Für viele Immobilieneigentümer besteht also plötzlich Handlungsbedarf. Was ist zu tun? Weiterlesen

Verbesserte Bedingungen im Kautionsservice mit der Hausbank München

Im Kooperationsvertrag der Hausbank München mit dem HWG-Peine zur bürokratiearmen Anlage von Mietkautionskonten ist für Neukunden das Mindestvolumen von 15.000,00 € auf 1.000,00 € (!) herabgesenkt worden. Somit können wir ab dieser Summe wieder Mietkautionskonten für unsere Mitglieder in unserer HWG-Geschäftsstelle einrichten. Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Vermieters eingerichtet und treuhänderisch für den Mieter geführt. Für die Einrichtung des Kontos ist zur Legitimationsprüfung die Vorlage des Personalausweises erforderlich und die Steuer-Identifikationsnummer ist anzugeben.

Folgende Kosten entstehen für die Einrichtung des Mietkautionskontos bei der Hausbank München:

Bearbeitungspauschale für die Einrichtung:10,00 € (einmalig)

Kontoführungsentgelt pro Mietkautionskonto:

20,00 € p.a. (bei bis zu 5 Einzelkautionskonten); 15,00 € p.a. (ab 6 Einzelkautionskonten)

Auflösungsgebühr eines Mietkautionskontos: 9,95 € (einmalig)

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!