Unsere
Leistungen
Unsere Juristen unter Leitung des Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Uwe Freundel,
und des Fachanwaltes für Erbrecht, Dr. jur. Malte Gladis, beraten die Vereinsmitglieder unentgeltlich
rund um das Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum. Hierzu zählen z. B. alle Fragen zum Mietrecht,
Nachbarrecht, Erb- und Erbschaftsteuerrecht.
PDF-Format zur Verfügung. Das hat für Sie die folgenden Vorteile:
- Keine Installation
Registrieren, einloggen, kaufen, erstellen und verwalten –
jederzeit und überall! - Online-Archiv
Mit unserer Datenübernahme Mietverträge binnen weniger Minuten erstellen und vorhandene Verträge ändern - Update-Service
Gekaufte Online-Mietverträge und offene Kontingente werden kostenlos aktualisiert. - Druckverwaltung
Gekaufte und generierte Mietverträge können beliebig oft
ausgedruckt werden. - Vertragsverwaltung
Ausgefüllte Online-Verträge aus dem Online-Archiv können als
PDF-Anhang per E-Mail versendet oder heruntergeladen werden.
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben:
HWG-Bonitätscheck nutzen
Gegen „Mietnomaden“ und andere unerfreuliche Zeitgenossen gibt
es sicherlich keinen 100-prozentigen Schutz. Bei Beachtung von ein
paar Vorsichtsmaßregeln kann jeder Vermieter jedoch sein Risiko
deutlich reduzieren. Eine dieser Vorsichtsmaßnahmen ist der HWGBonitätscheck,
den wir über die Creditreform einholen.
Alle HWG-Mitglieder haben die Möglichkeit, sich vor Abschluss eines
Mietvertrages über die Solvenz eines Mietinteressenten zu informieren,
insbesondere darüber, ob dieser Interessent bereits in der
Vergangenheit mit seinem Zahlungsverhalten negativ aufgefallen ist.
Für diesen HWG-Bonitätscheck, der pro Auskunftsperson 25 Euro inkl.
MwSt. kostet, benötigt unsere Geschäftsstelle den entsprechenden
Bonitätscheck-Auftrag sowie die Bonitätscheck-Mieterselbstauskunft.
Die Unterschrift des zu prüfenden Mietinteressenten ist unerlässlich!
Die beiden für die Abfrage notwendigen Formulare und auch die
Creditreform Boniversum-Information für Ihre Mietinteressenten sind
über den jeweiligen untenstehenden Link abrufbar. Sie können uns
den Bonitätscheck-Auftrag sowie die Bonitätscheck-
Mieterselbstauskunft per Fax an 05171/5824866, per Mail an
mail@hwug-peine.de oder per Post an Beethovenstraße 11, 31224
Peine, zukommen lassen oder persönlich in unserer Geschäftsstelle
abgeben.
Die Bearbeitung des HWG-Bonitätscheck dauert in der Regel nur einen
Tag. Machen Sie von dieser Möglichkeit wie die meisten unserer
Mitglieder Gebrauch.
• Bonitätscheck-Mieterselbstauskunft
• Auftrag für den HWG-Bonitätscheck
• Creditreform Boniversum-Information nach Art. 14 EU-DSGVO
ROLAND-Rechtsschutz bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem
Verein folgendes außerordentlich günstige Rechtsschutzprodukt an:
Diese Leistungen umfasst der Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz (Stand 01/2016):
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
• Schadensersatz-Rechtsschutz vor Gerichten
• Straf-Rechtsschutz vor Gerichten
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vor Gerichten
zur Zeit gültige Tarife pro Jahr inkl. Versicherungssteuer:
• selbstbewohnte(s) Einfamilienhaus / Eigentumswohnung
• oder Wohnung im eigenem Mehrfamilienhaus inkl. einer Garage € 41,64
• pro vermieteter Wohnung / Eigentumswohnung € 59,90
• pro vermietetem Einfamilienhaus € 59,90
• pro vermietetem Gewerbeobjekt 5,3% der Jahresbruttomiete je Gewerbeeinheit
• Selbstbeteiligung: 250 € je Rechtsschutzfall (für ab 1.1.2016 neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsverträge gilt bei einer auf Räumung, Rückgabe oder Herausgabe von Räumen
gerichteten Klage eine Selbstbeteiligung von 500 € je Rechtsschutzfall.)
• Deckungssumme: 1 Million € je Rechtsschutzfall
Versicherungsschutz besteht vertragsgemäß für die gerichtliche
Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die außergerichtliche Rechtsberatung
erfolgt über unseren Verein.
ROLAND-Rechtsschutz trägt die über den Selbstbehalt
hinausgehenden Kosten wie folgt:
• die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes
• die gesetzliche Vergütung des gegnerischen Rechtsanwaltes
• Gerichtskosten
• Sachverständigenkosten und Zeugengelder im Prozess
Kosten des Gerichtsvollziehers und der Zwangsvollstreckung (bis
zu vier Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel)
Zu beachten ist, dass bei mehreren Immobilien das einzelne Objekt
in seiner Gesamtheit zu versichern ist, also alle Wohneinheiten
innerhalb eines Hauses. Gewerbeeinheiten im gleichen Hause
brauchen nicht mitversichert zu werden. Die Wartezeit zwischen
Abschluss der Rechtsschutzversicherung und Eintritt eines
Schadensfalles beträgt drei Monate. Bei Verwendung eines HWG-Mietvertrages und gleichzeitigem Bonitätscheck wird bei einer
Neuvermietung auf die Wartezeit verzichtet.
Welche Streitigkeiten sind beispielsweise in den genannten
Leistungsarten versichert?
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
Kündigung/Räumung
Der Mieter zahlt mehrere Monate den Mietzins nicht. Nach fristloser Kündigung klagen Sie auf Räumung. Obwohl Sie Recht bekommen, müssen Sie Ihre gesamten Verfahrenskosten übernehmen, da die Gegenseite zahlungsunfähig ist und bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Der Mieter räumt die Wohnung nicht und Sie müssen auch noch den Kostenvorschuß des Gerichtsvollziehers (meist zwischen 5.000 € bis 10.000 €) für die Zwangsräumung übernehmen. Ihr Kostenrisiko kann schnell mehr als 15.000 € betragen.
Wohnungseigentümerstreitigkeiten
Die Eigentümerversammlung beschließt die Renovierung der Hausfassade für 320.000 €. Ein Eigentümer fechtet den Beschluss an, weil ihm die Kosten zu hoch erscheinen. Er verliert in zwei Instanzen.
Entstandene Kosten: 55.153,04 €.
Zusatzangebot als Vertragsrechtsschutz z. B. für Streitigkeiten mit
Handwerkern: Grundprämie 33,32 € je Objekt im Jahr plus 8,33 € pro
Wohneinheit.
Bitte fordern Sie unseren Rechtsschutz – Informationsprospekt an! Die
Rechtsschutzkosten sind steuerlich als Werbungskosten im Rahmen
der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig!
Betriebskostenabrechnungen und Anforderungen auf Anpassung der Betriebskosten-vorauszahlungen werden bei den sprunghaft steigenden Nebenkosten immer schwieriger. Unser HWG-Kooperationspartner Frank Behlendorf kann Ihnen diese Arbeit abnehmen. Interessierte Mitglieder können sich unmittelbar mit
Immobilienservice-Behlendorf
Frank Behlendorf
Friedhofsweg 8, 31228 Peine-Vöhrum Tel: 05171/2959112 Fax: 05171/2959113 Mail: ibs.behlendorf@gmail.com
in Verbindung setzen.
Die Preisliste Abrechnungsdienstleistungen für Vereinsmitglieder ist umseitig abgedruckt.
Bei der Beauftragung einer Betriebskostenabrechnung nutzen Sie bitte beigefügten Erfas-sungsbogen.
Vermieterfreundliche Mietkautionskonten bei der Hausbank München
Unseren Vereinsmitgliedern bietet der HWG Peine die Einrichtung von Mietkautionskonten in Kooperation mit der Hausbank München an.
Vorteil für die Mitglieder:
Das Verfahren ist unbürokratisch, vermieterfreundlich und gesetzeskonform.
Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Vermieters eingerichtet und treuhänderisch für den Mieter geführt. Der Vermieter kann auf die Kautionssumme zugreifen, ohne dass der Mieter mitwirken muss.
Mietkautionskonten können zu den Mitgliederberatungszeiten in unserer HWG-Geschäftsstelle in Peine, Beethovenstraße 11, eingerichtet werden. Für die Einrichtung des Kontos ist zur Legitimationsprüfung die Vorlage des Personalausweises erforderlich, und die Steuer-Identifikationsnummer ist anzugeben.
Konditionen Mietkautionsservice:
- Für Neukunden ist die Anlage von Mietkautionskonten ab einem Mindestkautionsvolumen von 1.000,00 € möglich.
- Legitimationsprüfung und Weiterleitung des Kontoeröffnungsantrages: 10,00 € (einmalig).
- Kontoführungsentgelt pro Mietkautionskonto:
- 20,00 € p.a. (bei bis zu 5 Einzelkautionskonten).
- 15,00 € p.a. (ab 6 Einzelkautionskonten).
- Auslagen für die Auflösung eines Mietkautionskontos:
- 9,95 € (einmalig).
Eine Kooperationsvereinbarung unseres Vereins mit der Physikalisch-Technischen Analyse GmbH (PTA) ermöglicht ab sofort unseren HWG-Mitgliedern die Beauftragung von Gutachten zur Ursachenfeststellung zum Vorzugspreis von 395 Euro inkl. MwSt. und Fahrtkosten.
Die Kontaktaufnahme soll telefonisch oder per E-Mail über das Büro
der PTA in Goslar erfolgen:
PTA Physikalisch Technische Analysen GmbH
Dr. Herbert Wagner
Am Sportplatz 19
38644 Goslar
Tel. 05321/80301
E-Mail Wagner@pta-physik.de
Bitte versichern Sie im Rahmen der Kontaktaufnahme, dass Sie HWG-Mitglied sind, um in den Genuss der vorgenannten Vorzugskonditionen
kommen zu können.
10 % Preisnachlass für HWG-Mitglieder auf Vermietungs-Anzeigen bei ImmobilienScout24
Für HWG-Mitglieder, die einen neuen Mieter suchen, kann unser Verein mit einer erfreulichen Nachricht aufwarten: Wenn eine Wohnung zur Vermietung angeboten wird, geschieht dies immer häufiger nicht nur durch klassische Zeitungsanzeigen, sondern auch durch Inserate im Internet, beispielsweise auf der Seite „www.immobilienscout24.de“.
ImmobilienScout24 ist seit vielen Jahren in Deutschland erfolgreich und gehört zu den bedeutendsten Immobilienportalen weltweit.
Als Mitglied des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Peine erhalten Sie aufgrund einer Kooperationsvereinbarung unseres Vereins mit ImmobilienScout24 einen Rabatt von 10 % auf Ihre private Immobilienanzeige auf der Internetplattform ImmobilienScout24. Auch für Internet-Laien funktioniert das Anbieten einer Immobilie ohne Vorkenntnisse schnell und unkompliziert. Sie müssen dazu über den Link
http://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hwg
einen Gutscheincode anfordern, den Sie per E-Mail zugesandt bekommen. Danach können Sie Ihre private Anzeige erstellen. Der Gutschein gilt für alle Anzeigenarten und Laufzeiten.
Schuldner nicht aus der Verpflichtung entlassen!
Der HWG Peine arbeitet mit Creditreform Braunschweig zusammen Um den HWG-Mitgliedern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen säumige Mieter zu helfen, bietet unser Verein im Rahmen der Zusammenarbeit mit Creditreform Braunschweig die Möglichkeit an, scheinbar nicht durchsetzbare Forderungen in die dortige Langzeitüberwachung zu geben.
Zahlreiche Vermieter haben vollstreckbare Titel in Form von Gerichtsurteilen, gerichtlichen Vergleichen und Kostenfestsetzungsbeschlüssen in der Schublade liegen und als uneinbringbare Forderung abgeschrieben. Oft geben Vermieter aus Furcht vor weiteren finanziellen Verlusten, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit Gericht oder Gerichtsvollzieher entstehen könnten, vorzeitig auf und verfolgen ihre Ansprüche nicht weiter.
Grundsätzlich ist dies eine verständliche Reaktion, da ein bewährter kaufmännischer Grundsatz besagt, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen soll. Aber: So begrenzt die Möglichkeiten des einzelnen Vermieters sind, wirksam gegen Schuldner vorzugehen, umso größer sind die Möglichkeiten und Erfolge eines Inkassounternehmens wie Creditreform. Diese hat umfassende, langjährige Erfahrungen im Umgang mit Schuldnern und einen sehr langen Atem. Daher hat Creditreform in vielen Fällen Erfolg, in denen andere längst aufgegeben haben.
Von diesem Erfolg und dem profunden Wissen von Creditreform profitieren auch die Peiner HWG-Mitglieder. Denn aufgrund der Vereinbarung zwischen dem HWG Peine und Creditreform können die Vereinsmitglieder Forderungen an Creditreform Braunschweig zur Forderungsüberwachung geben. Das heißt, Creditreform stellt den Kontakt zu den Schuldnern her, bewegt diese, wenn möglich, zur Zahlung oder führt erforderliche Vollstreckungsmaßnahmen durch, nimmt Zahlungen in Empfang und verbucht diese.
Bezahlen muss das HWG-Mitglied für dieses Tätigwerden der Creditreform zunächst nichts, mit Ausnahme eines kostendeckenden Betrages von 25,00 € inkl. MwSt. an den HWG Peine. Alle Auslagen tätigt Creditreform auf eigenes Risiko. Eine Aufnahmegebühr seitens der Creditreform entsteht nicht. Es erfolgt zunächst eine sorgfältige Vorprüfung, ob eine Aufnahme in die Forderungsüberwachung zugesagt werden kann. Denn es ist bekannt, dass bei bestimmten Schuldnern alle Bemühungen vergeblich sind. Dann macht die Aufnahme in die Forderungsüberwachung keinen Sinn.
Aber selbstverständlich muss auch das Unternehmen Geld verdienen. Der Clou ist allerdings, dass die Vergütung von Creditreform nur dann fällig wird, wenn das Unternehmen Erfolg hat und tatsächlich Geld vom säumigen Schuldner bekommt. Und selbst in diesen Fällen haben HWG-Mitglieder aufgrund der getroffenen Vereinbarung noch Vorteile. Die üblichen 50 % Erfolgsbeteiligung sind für HWG-Mitglieder auf 45 % reduziert. Das heißt, wenn eine Forderung in Höhe von 8.000,00 € realisiert werden kann, werden dem Mitglied nicht 4.000,00 €, sondern 4.400,00 € überwiesen. Das HWG-Mitglied hat dann 400,00 € mehr in der Kasse!
HWG-Mitglieder, die scheinbar nicht durchsetzbare Titel besitzen, können diese an unsere HWG-Geschäftsstelle in 31224 Peine, Beethovenstraße 11, mitsamt den vollständigen Vollstreckungsunterlagen übersenden. Unser Verein prüft diese auf Vollständigkeit und leitet sie alsdann an Creditreform weiter. Hierfür erhebt der HWG Peine einen kostendeckenden Betrag von 25,00 € inkl. MwSt.
Wichtig: Der HWG Peine bittet um Überreichung der Originalurkunden der Vollstreckungstitel. Fotokopien können von unserer Geschäftsstelle nicht an Creditreform weitergeleitet werden.
Mietvertrag über Wohnung und Stellplatz
Wird über eine Wohnung und einen Stellplatz ein einheitlicher Mietvertrag abgeschlossen, muss auch eine Mieterhöhung einheitlich erfolgen. Zwei getrennte Mieterhöhungen für die Wohnung und den Stellplatz sind gerade nicht zulässig, auch wenn die Mietanteile für die Wohnung und den Stellplatz im Mietvertrag getrennt ausgewiesen sind.
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2024 – 124 C 1732/23
Ausgekräht – Gericht stoppt Hahnhaltung im Wohngebiet
Aufgrund einer Nachbarbeschwerde untersagte die Bauaufsichtsbehörde einem Grundstücks-eigentümer die Nutzung einer baulichen Anlage im hinteren Bereich seines Grundstücks zur Haltung eines Hahnes. Das sodann angerufene Gericht betonte, dass für die Zulässigkeit von Tierhaltung stets die örtlichen Gegebenheiten vor Ort entscheidend seien.
OVG Münster, Beschluss vom 29.05.2024 – 10 B 368/24
Große Hunde müssen an die Leine
In Gebieten mit relevantem Publikumsverkehr gehören große Hunde ausnahmslos an die Leine. Anderenfalls besteht immer die Gefahr, dass andere Hunde oder Personen auf unvorhersehbar auf diese reagieren. Gefahren für Gesundheit oder gar Leben sind dabei nicht auszuschließen.
VGH München, Beschluss vom 22.01.2024 – 10 ZB 23.1558
Wann Besuch zu viel ist
Mieter dürfen selbstverständlich Besuch in ihrer Wohnung empfangen. Bei einem Aufenthalt der Besucher von sechs bis acht Wochen sieht jedoch das Landgericht Hamburg die Grenze zu einer vertragswidrigen, unbefugten Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte als über-schritten an. Der Vermieter konnte das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.11.2023 – 311 S 25/23
Höhe der Sonderumlage muss bestimmbar sein
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Summe in einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft über die Erhebung einer Sonderumlage grundsätzlich betragsmäßig bestimmt sein muss. Es genügt aber auch, wenn der Einzelbetrag objektiv eindeutig bestimmbar ist und von den Wohnungseigentümern ohne Weiteres ausge-rechnet werden kann.
BGH, Urteil vom 23.02.2024 – V ZR 132/23
Dach als Gemeinschaftseigentum
Auch das Dach eines Anbaus ist Gemeinschaftseigentum, selbst wenn alle darunterliegenden Räume zu einer Sondereigentumseinheit gehören.
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2024 – 11 S 53/22
Taubenkot als Mietmangel?
Wird der Balkon eines Mieters durch Taubenkot verunreinigt, ist dies grundsätzlich kein Grund für eine Mietminderung. Die Reinigung der angemieteten Flächen obliegt dem Mieter.
Amtsgericht Hanau, Urteil vom 25.10.2023 – 94 C 21/22
Nachzahlung von Betriebskosten für eine Heilung der Kündigung nicht erforderlich
Bei einer Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzug hat der Mieter die Möglich-keit, die Kündigung durch Zahlung der rückständigen Mieten nachträglich unwirksam zu machen (§ 569 Absatz 3 Nr. 2 BGB). Dazu zählt zwar neben der Kaltmiete auch die monatliche Betriebs-kostenvorauszahlung, nicht jedoch eine Nebenkosten-Nachforderung.
LG Berlin, Urteil vom 15.03.2023 – 64 S 180/21
Kein Anspruch auf Gestattung einer Split-Klimaanlage
Ein Wohnungseigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft keinen Anspruch darauf, dass diese ihm den Einbau einer Klimaanlage mit Split-Technik erlauben. Für die dafür erforderlichen Wanddurchbrüche ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.08.2023 – 2-13 S 5/23
Sanierungsbeschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Ein ordnungsgemäßer Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert die vorhe-rige Bestandsaufnahme der Schäden und des Sanierungsbedarfs. Wenn die Eigentümer eine laut Sachverständigengutachten nicht notwendige Maßnahme beschließen möchten, müssen sie sich mit dem Gutachten inhaltlich auseinandersetzen. Die Unterlagen müssen den Eigentümern mit der Einladung zur Verfügung gestellt werden.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2021 – 2-13 S 128/20
Eigenbedarfskündigung erst nach Baugenehmigung
Plant der Bauherr eine Vergrößerung seiner selbst bewohnten Wohnung mit der vermieteten Nachbarwohnung, ist eine Eigenbedarfskündigung des benachbarten Mieters erst möglich, wenn die erforderliche Baugenehmigung vorliegt. Anderenfalls handelt es sich um eine unzuläs-sige Vorratskündigung.
AG Hamburg, Urteil vom 26.10.2023 – 49 C 293/22
Mieterhöhungsverlangen an Betreuer
Steht ein Mieter unter Betreuung, so muss ein Mieterhöhungsschreiben unmittelbar an den Be-treuer geschickt werden, um die Zustimmungsfrist wirksam auszulösen.
AG Kirchheim/Teck, Urteil vom 16.10.2020 – 2 C 251/20
Mit dem Vierbeiner auf engem Raum
Eine 38 m² große Wohnung ist nicht so klein, als dass einem allein lebenden Mieter die Hunde-haltung verboten werden könnte. Für die mietrechtliche Frage der Haltungserlaubnis komme es ohnehin nicht auf die Frage der artgerechten Tierhaltung an, so das Amtsgericht Köln.
AG Köln, Urteil vom 07.07.2021 – 210 C 208/20
Zutrittsrecht des Vermieters
Möchte der Vermieter die Gastherme warten oder Feuermelder installieren, rechtfertigt dies ein Besichtigungs- und Betretungsrecht, denn beides dient der ordnungsgemäßen Bewirtschaf-tung der Mietsache.
AG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2022 – 236 C 127/22
Schuhe im Treppenhaus
Das Abstellen von Gegenständen, wie zum Beispiel Schuhen, auf Gemeinschaftsflächen gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist daher zu unterlassen.
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022 – 33 C 2354/21(55)
Unordnung ist kein Kündigungsgrund
Das entschied das Amtsgericht Stuttgart. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Ver-wahrlosung befindliche Wohnung sei noch keine Pflichtverletzung des Mieters, solange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz drohen oder Mitbewohner erheblich belästigt werden.
AG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021 – 35 C 2527/20
Notwegerecht nur bei Insellage
Ein Notwegerecht besteht nur dann, wenn ein Grundstück von einer öffentlichen Straße nicht anders, als über ein benachbartes Grundstück zu erreichen ist. Nur weil ein anderer Weg um-ständlicher oder kostenintensiver herzurichten ist, führt dies nicht zu einem Notwegerecht.
LG Frankenthal, Urteil vom 30.11.2022 – 6 O 187/22
Mieterabfindungen als Werbungskosten
Abfindungen an Mieter, um diese zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu bewegen, seien steuerlich abziehbare Werbungskosten, entschieden die Richter des Bundesfinanzhofs.
BFH, Urteil vom 20.09.2022 – IX R 29/21
Kombination von Staffelmiete und Indexmiete
In Einzelfällen kann eine Kombination als Staffel- und Indexmiete im Mietvertrag wirksam ver-einbart werden. So kann vorgesehen werden, dass nach Ende der Laufzeit einer Staffelmietver-einbarung eine Indexmietvereinbarung eingreift, so das Amtsgericht Hamburg.
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.03.2023 – 713 C 106/22
Immobilienverkauf eines Miterben kein Spekulationsgeschäft
Eine Einkommensteuer fällt nicht an, wenn ein Miterbe eine zum Nachlass gehörende Immobilie veräußert. Im Fall, den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, hat zunächst ein Mitglied ei-ner Erbengemeinschaft die Anteile seiner zwei Miterben erworben und die Immobilie sodann veräußert. Der BFH betonte, dass dies kein steuerpflichtiges sogenanntes Spekulationsgeschäft sei, da angeschafftes und veräußertes Wirtschaftsgut nicht identisch seien, denn angeschafft wurden die Anteile an der Erbengemeinschaft und veräußert wurde die Immobilie als solche.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.09.2023 – IX R 13/22
Schadensersatz bei fahrlässigem Schlüsselverlust
Lässt ein Mieter den Haustürschlüssel fahrlässig stecken und wird dieser daraufhin entwendet, muss er für den Austausch der Schließanlage Schadensersatz leisten. Allerdings muss dabei nach dem Grundsatz Abzug Neu für Alt anspruchsmindernd berücksichtigt werden, dass eine neu ein-gebaute Schließanlage einen höheren Wert hat, als eine bereits abgenutzte.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023 – 10 U 100/22
Gültiger Vertrag trotz Schwarzarbeit
Schwarzarbeit führt nicht immer zur Vertragsnichtigkeit. Das OLG Frankfurt am Main entschied zugunsten eines Sanitärhandwerkers, dass der mit dem Auftraggeber geschlossene Werkver-trag wirksam sei und jener einen Vergütungsanspruch habe. Dies begründete das Gericht damit, dass der Auftraggeber von der Schwarzarbeit nichts wusste. Eine Nichtigkeit des Vertrages könne nur angenommen werden, wenn beide Parteien bewusst eine Schwarzgeldabrede treffen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.03.2023 – 29 U 115/22
Untervermietung zur Aufnahme von Flüchtlingen
Ein Vermieter muss die Aufnahme von Flüchtlingen durch den Mieter nicht dulden, da in einem solchen Falle kein den Mieter zur Untervermietung berechtigendes Interesse gemäß § 553 Ab-satz 1 BGB vorliegt. Die Norm sei nicht geschaffen worden, damit der Mieter Interessen anderer Personen wahrnehmen kann, sondern um Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Mie-ters nach Abschluss des Mietvertrages Rechnung tragen zu können.
Amtsgericht München, Urteil vom 20.12.2022 – 411 C 10539/22