Mietspiegel und Indexmiete

Zum 01.03.2024 wird der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Peine in Kraft gesetzt, abrufbar ist dieser über die Internetseite der Stadt Peine. Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete, auf den ggf. auch eine Mietanpassung gestützt werden kann. Entsprechende Formulare halten wir in unserer HWG-Geschäftsstelle bereit. Im Gegensatz zu Peine verfügen die kreisangehörigen Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg über keinen eigenen Mietspiegel, was eine ggf. wirtschaftlich erforderliche Mieterhöhung stark erschwert. Der Mietspiegel für die Stadt Peine ist für diese Gemeinden nicht (!) anwendbar. Aus diesem Grunde raten wir hiermit noch einmal generell an, bei Neuabschluss von Mietverträgen bei den zu § 5 unserer HWG-Mietvertragsformulare dargestellten Wahlmöglichkeiten nur die sog. Indexmiete anzukreuzen. Ein darauf gestütztes Mieterhöhungsverfahren ist gerecht, unbürokratisch und für Mieter und Vermieter transparent. Das hierfür notwendige Formular halten wir in unserer Geschäftsstelle bereit und sind bei der Ausfüllung gern behilflich.