Rechtsschutzversicherung

ROLAND-Rechtsschutz bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Verein folgendes außerordentlich günstige Rechtsschutzprodukt an:

Diese Leistungen umfasst der Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz (Stand 01/2016):

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Schadensersatz-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vor Gerichten

zur Zeit gültige Tarife pro Jahr inkl. Versicherungssteuer:

  • selbstbewohnte(s) Einfamilienhaus / Eigentumswohnung
  • oder Wohnung im eigenem Mehrfamilienhaus inkl. einer Garage € 41,64
  • pro vermieteter Wohnung / Eigentumswohnung € 59,90
  • pro vermietetem Einfamilienhaus € 59,90
  • pro vermietetem Gewerbeobjekt 5,3% der Jahresbruttomiete je Gewerbeeinheit
  • Selbstbeteiligung: 250 € je Rechtsschutzfall (für ab 1.1.2016 neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsverträge gilt bei einer auf Räumung, Rückgabe oder Herausgabe von Räumen gerichteten Klage eine Selbstbeteiligung von 500 € je Rechtsschutzfall.)
  • Deckungssumme: 1 Million € je Rechtsschutzfall

Versicherungsschutz besteht vertragsgemäß für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die außergerichtliche Rechtsberatung erfolgt über unseren Verein.

ROLAND-Rechtsschutz trägt die über den Selbstbehalt hinausgehenden Kosten wie folgt:

  • die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes
  • die gesetzliche Vergütung des gegnerischen Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten und Zeugengelder im Prozeß
    Kosten des Gerichtsvollziehers und der Zwangsvollstreckung (bis zu vier Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel)

Zu beachten ist, dass bei mehreren Immobilien das einzelne Objekt in seiner Gesamtheit zu versichern ist, also alle Wohneinheiten innerhalb eines Hauses. Gewerbeeinheiten im gleichen Hause brauchen nicht mitversichert zu werden. Die Wartezeit zwischen Abschluss der Rechtsschutzversicherung und Eintritt eines Schadensfalles beträgt drei Monate. Bei Verwendung eines HWG-Mietvertrages und gleichzeitigem Bonitätscheck wird bei einer Neuvermietung auf die Wartezeit verzichtet.

Welche Streitigkeiten sind beispielsweise in den genannten Leistungsarten versichert?

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten

Kündigung/Räumung

Der Mieter zahlt mehrere Monate den Mietzins nicht. Nach fristloser Kündigung klagen Sie auf Räumung. Obwohl Sie Recht bekommen, müssen Sie Ihre gesamten Verfahrenskosten übernehmen, da die Gegenseite zahlungsunfähig ist und bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Der Mieter räumt die Wohnung nicht und Sie müssen auch noch den Kostenvorschuß des Gerichtsvollziehers (meist zwischen 5.000 € bis
10.000 €) für die Zwangsräumung übernehmen. Ihr Kostenrisiko kann schnell mehr als 15.000 € betragen.

Wohnungseigentümerstreitigkeiten

Die Eigentümerversammlung beschließt die Renovierung der Hausfassade für 320.000 €. Ein Eigentümer fechtet den Beschluss an, weil ihm die Kosten zu hoch erscheinen. Er verliert in zwei Instanzen.
Entstandene Kosten: 55.153,04 €.

Zusatzangebot als Vertragsrechtsschutz z. B. für Streitigkeiten mit Handwerkern: Grundprämie 33,32 € je Objekt im Jahr plus 8,33 € pro Wohneinheit.

Bitte fordern Sie unseren Rechtsschutz – Informationsprospekt an! Die Rechtsschutzkosten sind steuerlich als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig!