Überwachung alter Vollstreckungstitel

Überwachung alter Vollstreckungstitel

Schuldner nicht aus der Verpflichtung entlassen!
Der HWG Peine arbeitet mit Creditreform Braunschweig zusammen

Um den HWG-Mitgliedern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen säumige Mieter zu helfen, bietet unser Verein im Rahmen der Zusammenarbeit mit Creditreform Braunschweig die Möglichkeit an, scheinbar nicht durchsetzbare Forderungen in die dortige Langzeitüberwachung zu geben.

Zahlreiche Vermieter haben vollstreckbare Titel in Form von Gerichtsurteilen, gerichtlichen Vergleichen und Kostenfestsetzungsbeschlüssen in der Schublade liegen und als uneinbringbare Forderung abgeschrieben. Oft geben Vermieter aus Furcht vor weiteren finanziellen Verlusten, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit Gericht oder Gerichtsvollzieher entstehen könnten, vorzeitig auf und verfolgen ihre Ansprüche nicht weiter.

Grundsätzlich eine verständliche Reaktion, da ein bewährter kaufmännischer Grundsatz besagt, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen soll. Aber: So begrenzt die Möglichkeiten des einzelnen Vermieters sind, wirksam gegen Schuldner vorzugehen, umso größer sind die Möglichkeiten und Erfolge eines Inkassounternehmens wie Creditreform. Diese hat umfassende, langjährige Erfahrungen im Umgang mit Schuldnern und einen sehr langen Atem. Daher hat Creditreform in vielen Fällen Erfolg, in denen andere längst aufgegeben haben.

Von diesem Erfolg und dem profunden Wissen von Creditreform profitieren auch die Peiner HWG-Mitglieder. Denn aufgrund der Vereinbarung zwischen dem HWG Peine und Creditreform können die Vereinsmitglieder Forderungen an Creditreform Braunschweig zur Forderungsüberwachung geben. Das heißt, Creditreform stellt den Kontakt zu den Schuldnern her, bewegt diese wenn möglich zur Zahlung oder führt erforderliche Vollstreckungsmaßnahmen durch und nimmt dann Zahlungen in Empfang und verbucht diese.

Bezahlen muss das HWG-Mitglied für dieses Tätigwerden der Creditreform zunächst nichts mit Ausnahme eines kostendeckenden Betrages von 25,00 € inkl. MwSt. an den HWG Peine (s. vorletzter Satz). Alle Auslagen tätigt Creditreform auf eigenes Risiko. Eine Aufnahmegebühr seitens der Creditreform entsteht nicht. Es erfolgt zunächst eine sorgfältige Vorprüfung, ob eine Aufnahme in die Forderungsüberwachung zugesagt werden kann. Denn es ist bekannt, dass bei bestimmten Schuldnern alle Bemühungen vergeblich sind, dann macht die Aufnahme in die Forderungsüberwachung keinen Sinn.

Aber selbstverständlich muss auch das Unternehmen Geld verdienen. Der Clou ist allerdings, dass die Vergütung von Creditreform nur dann fällig wird, wenn das Unternehmen Erfolg hat und tatsächlich Geld vom säumigen Schuldner bekommt.

Und selbst in diesen Fällen haben HWG-Mitglieder aufgrund der getroffenen Vereinbarung noch Vorteile. Die üblichen 50 % Erfolgsbeteiligung sind für HWG-Mitglieder auf 45 % reduziert. Das heißt, wenn eine Forderung in Höhe von 8.000,00 € realisiert werden kann, werden dem Mitglied nicht 4.000,00 €, sondern 4.400,00 € überwiesen. Das HWG-Mitglied hat dann 400,00 € mehr in der Kasse!

HWG-Mitglieder, die scheinbar nicht durchsetzbare Titel besitzen, können diese an unsere HWG-Geschäftsstelle in 31224 Peine, Beethovenstraße 11, mitsamt den vollständigen Vollstreckungsunterlagen übersenden. Unser Verein prüft diese auf Vollständigkeit und leitet diese alsdann an Creditreform weiter. Hierfür erhebt der HWG Peine einen kostendeckenden Betrag von 25,00 € inkl. MwSt. Wichtig: Der HWG Peine bittet um Überreichung der Originalurkunden der Vollstreckungstitel. Fotokopien können von unserer Geschäftsstelle nicht an Creditreform weitergeleitet werden!