„Ampelpläne“ zum Thema Wohnen

Nach dem Koalitionsvertrag der die neue Bundesregierung tragenden sog. Ampelparteien (SPD/Grüne/FDP) wird das Thema Wohnen eine besondere Rolle in der Arbeit der sie tragenden Bundestagsfraktionen spielen. Nachstehend die wesentlichen Ziele der neuen Koalition:

Förderung von Wohneigentum:

Der Erwerb von privatem Wohneigentum soll durch eigenkapitalersetzende Darlehen erleichtert werden.

Sog. Schwellenhaushalte sollen langfristig mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen unterstützt werden.

Den Bundesländern soll eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer, z.B. durch Gewährung eines Freibetrages zwecks Erleichterung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ermöglicht werden.

Mieterschutz:

Für die Neuerstellung von Mietspiegeln sollen zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete in den Betrachtungszeitraum die Mieten der letzten sieben Jahre (bisher nur vier Jahre) einbezogen werden. Hier hatten die Grünen zunächst einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren gefordert. (Das hätte bspw. bedeutet, dass die Durchschnittsmiete von 10,62 Euro in Berlin im Jahre 2020 bei einem 20-jährigen Betrachtungszeitraum auf 7,09 Euro hätte abgesenkt werden müssen.)

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 01.01.2024 „qualifizierte Mietspiegel“ vorhalten.

Die Mietpreisbremse soll bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Danach dürfen Mietanhebungen in Gebieten mit angespanntem Wohnbedarf bis zu diesem Zeitpunkt 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten. Darüber hinaus darf in solchen Gebieten die bisherige Miete um höchstens 11 Prozent (bisher 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren angehoben werden.

Mietwohnungsneubau:

Angestrebt wird der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr, davon ein Viertel sozial gefördert. Aus Mitteln des Bundeshaushaltes soll der soziale Wohnungsbau und zusätzlich die soziale Eigenheimförderung unterstützt werden (s. Punkt 1).

Geplant ist in diesem Zusammenhang ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Vertretern der Wohnungswirtschaft zu begründen. Serielles Bauen, Entbürokratisierung, Standardisierung und Digitalisierung sollen helfen, die stark angestiegenen Kosten für den Wohnungsneubau zu senken.

Darüber hinaus soll die Anhebung der linearen Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von bisher zwei auf drei Prozent die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer erhöhen.

Mehr Sachkunde für Beteiligte der Immobilienwirtschaft:

Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen, Verwalter sonstiger Wohnungsanlagen und Wohnungsgesellschaften, aber auch Immobilienmakler sollen sich einem „echten Sachkundenachweis“ vor ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer unterziehen.

Klimaschutz für Gebäude:

Zum Thema „CO2-Preis“ sieht der Koalitionsvertrag ein Stufenmodell nach Gebäudeklassen vor, das die Umlage des CO2-Preises nach dem sog. Brennstoffhandelsgesetz regeln soll. Sollte sich dieses Modell als praxisuntauglich erweisen, sollen die durch den CO2-Preis erhöhten Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter hälftig geteilt werden.

Letztgenanntes Modell war schon von der alten Bundesregierung favorisiert worden.

Für gewerbliche Neubauten soll künftig die Installation von Solarzellen verpflichtend werden. Bei privaten Neubauten soll dieses lediglich zur Regel werden.

Neu eingebaute Heizungen sollen ab 2025 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Auch bei Bestandsbauten sollen schon ab dem Jahre 2024 bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen die Änderungen dem Standard Effizienzhaus 70 angepasst werden.