Herausforderung für alle Vermieter: Das neue Klimaklassen-Modell

Zum Jahresbeginn 2023 ist ein einschneidender Paradigmenwechsel wirksam geworden, wie er in der Wirtschaftsgeschichte dieser Republik bisher so noch nicht bekannt war. Vermieter sollen sich – in der Höhe unterschiedlich nach der Energiebilanz ihres Gebäudes – an der CO2-Abgabe ihrer Mieter auf fossile Heizenergien beteiligen. Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid für mehr Klimaschutz erhoben. Entsprechend dem Verursacherprinzip konnten diese Kosten bisher in Gänze nach der Betriebskostenverordnung weitergegeben werden. Das soll nun anders werden.

In einem in der Energiebilanz bis zu 10 Stufen geplanten Modell müssen Vermieter mit schlechtester Energiebilanz ihres Gebäudes 90 Prozent der CO2-Kosten tragen und die Mieter lediglich 10 Prozent. Lediglich bei einem sehr energieeffizienten Gebäude tragen die Mieter die CO2-Abgabe für ihren Heizkostenverbrauch allein. Vermieter müssen künftig gegenüber ihren Mietern Feststellungen zur Energiebilanz ihres Gebäudes treffen, um den von ihnen zu tragenden Anteil an der CO2-Abgabe zu berechnen. Nach überschlägiger Schätzung wird bei der Energiebilanz der vorhandenen Gebäude in Deutschland der durchschnittliche Vermieter sogar 75 Prozent der CO2-Abgabe anstelle seiner Mieter tragen müssen, obwohl der Vermieter auf das Heizverhalten seiner Mieter kaum Einfluss nehmen kann.

Das geschulte Auge kommt mit Blick auf den bisherigen Gesetzesentwurf der sog. Ampelregierung zu dem Schluss, dass ein „Bürokratiemonster“ für Eigentümer, Verwalter und auch Mieter auf den Weg gebracht wird, das leider auch zu vermehrten Konflikten zwischen Vermietern und Mietern führen kann und überdies dem Klimaschutz kaum etwas nützt.