Bei Ausfüllung der HWG-Formularmietverträge zu § 5 steht der Vermieter immer wieder vor der Frage, für welche der drei Wahlmöglichkeiten er sich beim Abschluss eines Mietvertrages für etwaige spätere Mietanpassungen entscheiden sollte.
Da im Landkreis Peine derzeit kein Mietspiegel mehr vorhanden ist (im HWG-Kurier haben wir mehrfach hierüber berichtet!), kann eine grundsätzlich mögliche Mietanpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf drei Mieten aus vergleichbaren Mietverhältnissen gestützt werden. Hierfür hat der HWG Peine nunmehr ein sog. Mietkataster eingerichtet. Dieses Verfahren ist im Vergleich zu den nachgenannten beiden anderen Wahlmöglichkeiten mit nicht unerheblichem Aufwand und zudem mit einem nicht gesicherten Ausgang für ein erfolgreiches Mietanpassungsverfahren verbunden. Insbesondere ist nicht gewährleistet, ob die dargelegten Vergleichsmieten im gerichtlichen Streitfalle für eine Mietanpassung ausreichen.
An die zu § 5 des HWG-Mietvertragsformulars vorgesehene Wahlmöglichkeit einer Staffelmietvereinbarung könnte man denken, wenn der Vermieter mit einer deutlich unter dem lokalen Mietniveau liegenden Ausgangsmiete startet, die planbar in mehreren Sprüngen steigen soll.
Als weitere und vom HWG-Peine derzeit auch empfohlene Wahlmöglichkeit sehen die HWG-Mietvertragsformulare die Vereinbarung einer sog. Indexmiete vor. Die Voraussetzungen für eine Indexmietvereinbarung sind denkbar einfach. Es besteht keine Mindestlaufzeit und die Vereinbarung bedarf keiner Genehmigung durch die Landeszentralbank. Im Mietvertragsformular braucht lediglich zu § 5 die Rubrik „Wertsicherungsklausel gemäß § 557 b BGB “ angekreuzt zu werden. Bei der Mietanpassung wird die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt. Da wir derzeit eine beachtliche Inflationsrate von etwa fünf Prozent haben, wählen immer mehr unserer Mitglieder die sog. Indexmiete. So ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland auf Basis 2015 = 100 im November 2021 gegenüber November 2020 allein um 5,2 % (110,5) gestiegen. Um eine Indexmieterhöhung vornehmen zu können, benötigt der Vermieter den derzeitigen Indexstand und den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung. Diese beiden Indexzahlen müssen in der Mieterhöhungserklärung zwingend genannt werden. Die prozentuale Erhöhung errechnet sich nach nachstehender Formel:
Neuer Index — Alter Index
_____________________________ X 100 = …………%
Alter Index
Die zutreffenden Daten sind in den nachstehenden Musterbrief einzusetzen:
________________________________ ______________ , den________
Herrn/ Frau
________________________________
________________________________
________________________________
Indexmiete gemäß § 557b BGB
Sehr geehrte(r)
Gemäß § ________ des zwischen uns bestehenden Mietvertrages bin ich / sind wir berechtigt, eine Anpassung des Mietzinses zu verlangen, sobald sich der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis _________ = 100, künftig gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses oder einer Neuregelung verändert und die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist.
Seit dem ______________ besteht die bisherige Miete in unveränderter Höhe fort.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Mietanpassung betrug der vorgenannte Index _______________ Punkte,
der zuletzt bekannte Index per ________________ beträgt _______________ Punkte.
Dies entspricht einer Erhöhung von _______________ Punkten
= _______________ %.
Bei Ihrer derzeitigen Miete in Höhe von EUR _______________
entspricht dies einer Erhöhung von EUR _______________
Ihre neue Grundmiete beträgt also EUR __________ monatlich und ist mit der
Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von EUR __________ erstmals vom Beginn des
auf diese Erklärung folgenden übernächsten Monats, also ab ______________ zu zahlen.
Bitte stellen Sie rechtzeitig Ihren Dauerauftrag um.
Mit freundlichen Grüßen
Die jeweils aktuelle Tabelle des Statistischen Bundesamtes, aus der die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes entnommen werden kann, ist mit unserer HWG-Website (Unsere Leistungen/Aktuelle Verbraucherpreisindizes) verlinkt. Der Mietanpassungsbrief muss von allen Vermietern unterzeichnet und bei einer Mehrheit von Mietern an alle Mieter gerichtet sein.
Der HWG Peine ist gern bereit, Ihnen die gesamte Arbeit einer Mietanpassungserklärung abzunehmen. Hierzu brauchen Sie lediglich zu unseren Öffnungszeiten Ihren Mietvertrag mitzubringen und uns das Datum mitzuteilen, zu dem ggf. eine letzte Mieterhöhung erfolgte. Wir setzen alsdann alle notwendigen Daten in die Mietanpassungserklärung nach Index gegenüber Ihrem Mieter für Sie unterschriftsreif ein. Nach unserer Kostentabelle beträgt die hierfür erforderliche Bearbeitungsgebühr 45 Euro.
Verbraucherpreisindex Deutschland
auf Basis des Jahres 2015
Monat/Jahr | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 |
Januar | 106,3 | 105,2 | 103,4 | 102,0 | 100,6 | 99,0 | 98,5 | 98,8 | 97,4 | 95,8 | 93,9 | 92,3 |
Februar | 107,0 | 105,6 | 103,8 | 102,3 | 101,2 | 99,3 | 99,2 | 99,2 | 98,0 | 96,5 | 94,5 | 92,7 |
März | 107,5 | 105,7 | 104,2 | 102,9 | 101,4 | 100,0 | 99,7 | 99,5 | 98,4 | 97,1 | 95,0 | 93,2 |
April | 108,2 | 106,1 | 105,2 | 103,1 | 101,8 | 100,1 | 100,2 | 99,4 | 98,0 | 96,9 | 95,1 | 93,2 |
Mai | 108,7 | 106,0 | 105,4 | 103,9 | 101,8 | 100,6 | 100,4 | 99,2 | 98,4 | 96,8 | 95,0 | 93,2 |
Juni | 109,1 | 106,6 | 105,7 | 104,0 | 102,1 | 100,7 | 100,4 | 99,5 | 98,5 | 96,7 | 95,1 | 93,2 |
Juli | 110,1 | 106,1 | 106,2 | 104,4 | 102,5 | 101,1 | 100,6 | 99,7 | 98,9 | 97,1 | 95,3 | 93,3 |
August | 110,1 | 106,0 | 106,0 | 104,5 | 102,6 | 101,0 | 100,6 | 99,8 | 98,9 | 97,4 | 95,4 | 93,4 |
September | 110,1 | 105,8 | 106,0 | 104,7 | 102,7 | 101,0 | 100,4 | 99,8 | 98,9 | 97,5 | 95,6 | 93,3 |
Oktober | 110,7 | 105,9 | 106,1 | 104,9 | 102,5 | 101,2 | 100,4 | 99,5 | 98,7 | 97,5 | 95,6 | 93,4 |
November | 110,5 | 105,0 | 105,3 | 104,2 | 102,1 | 100,5 | 99,7 | 99,5 | 98,9 | 97,6 | 95,7 | 93,6 |
Dezember | 111,1 | 105,5 | 105,8 | 104,2 | 102,6 | 101,2 | 99,7 | 99,5 | 99,3 | 97,9 | 96,0 | 94,1 |