Neues Mietkataster

Neues Mietkataster

Da ein Mietspiegel für den Landkreis Peine im Hinblick auf eine Anpassung von Bestandsmieten an die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr besteht, bietet der HWG Peine seit Jahresbeginn 2022 ein sog. Vergleichsmietenkataster an. Damit besteht die Möglichkeit zum Zwecke der Mietanpassung einer bisher gezahlten Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete das Erhöhungsgesuch auf vergleichbare Mieten aus dem neuen Mietkataster zu stützen. Zum Jahresende 2023 ist die Stadt Peine gesetzlich verpflichtet, dem Mietmarkt einen sog. „qualifizierten Mietspiegel“ anzubieten.

Sollten Sie als unser Mitglied Vergleichsmieten aus unserem Mietkataster zum Zwecke der Mietanpassung abrufen wollen, nutzen Sie bitte nachstehendes Auftragsformular und reichen dieses ausgefüllt und unterschrieben in unserer Geschäftsstelle ein, gerne auch per Mail. Die Kosten für die Übermittlung von drei Vergleichsmieten zum Zwecke der Mieterhöhung aus dem Mietkataster betragen 50,00 € zzgl. MwSt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Gewähr dafür gegeben werden kann, dass die übersandten Vergleichsmieten bezüglich der Vergleichbarkeit mit Ihrer Mietwohnung im Streitfalle einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Erfreulicherweise sind Rechtsstreitigkeiten nach erfolgten Mietanpassungen eher die Ausnahme. Formulare für die auf die Vergleichsmieten gestützten Mietanpassungserklärungen liegen in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit oder können per Mail angefordert werden. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass möglicherweise für die von Ihnen angefragte Wohnung bisher noch keine Vergleichsmieten vorliegen, da unser Mietkataster noch nicht alle Gebiete des Landkreises Peine erfasst und weiter ausgebaut werden muss.

Darüber hinaus bitten wir Sie als unser Mitglied, uns beim weiteren Ausbau unseres Vergleichsmietenkatasters mit den Daten der von Ihnen gegebenenfalls vermieteten Wohnungen zu unterstützen. Zu diesem Zwecke finden Sie nachstehend ein Katasterblatt zum Ausdruck, bei dem Sie überwiegend nur Kästchen ankreuzen müssen. Ein Katasterblatt ist für jeweils eine Wohneinheit gedacht. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die ausgefüllten Katasterblätter alsdann an unseren Verein zurückreichen könnten.

Je mehr Vergleichsdaten wir sammeln können, desto größer ist die Rechtssicherheit als Grundlage für Mietanpassungsgesuche.

Folgende Mindestvorgaben müssen bei der Ausfüllung des Mietkatasterbogens erfüllt sein: Die Miete muss ab dem Jahre 2015 angepasst oder nach diesem Datum im Rahmen eines erstmals abgeschlossenen Mietvertrages vereinbart worden sein.

Das Vergleichsmietenkataster enthält sensible Daten. In den von uns vertriebenen Mietverträgen ist jedoch eine entsprechende Einverständniserklärung bezüglich der Weitergabe der Daten zur Erstellung einer Mietpreissammlung ausdrücklich enthalten (§ 28). Auch sonst dürfen die Daten gem. § 24 Abs. 1 BSDG vom Vermieter an unseren Verein zur Pflege der Datenbank weitergegeben werden, da der Vermieter die Möglichkeit haben muss, von dem rechtlichen Instrument der Mieterhöhung als Begründungsmittel Gebrauch zu machen, ohne auf die Einwilligung eines Dritten – des Mieters – angewiesen zu sein.

Bitte helfen Sie mit, dass wir auch in Zukunft berechtigte Mietanpassungsgesuche für unsere Mitglieder anfertigen können! Vielen Dank im Voraus!

Auftrag zur Ermittlung von vergleichbaren Wohnungen zum Zwecke der Mieterhöhung.pdf

Katasterblatt.pdf