Überwachung alter Vollstreckungstitel
Schuldner nicht aus der Verpflichtung entlassen!
Der HWG Peine arbeitet mit Creditreform Braunschweig zusammen
Um den HWG-Mitgliedern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen säumige Mieter zu helfen, hat unser Verein die bereits bestehende Zusammenarbeit bei Bonitätsabfragen mit Creditreform Braunschweig erheblich ausgedehnt. „Ausstehende Mietforderungen und Prozesskosten, die oft Beträge von nahezu 10.000,00 € erreichen, bringen viele Vermieter in finanzielle Bedrängnis“ stellt der Peiner HWG-Justiziar Uwe Freundel fest.
Der Geschäftsführer von Creditreform Braunschweig, Sascha Harland, bestätigt Freundels Feststellung. „In der Tat haben zahlreiche Vermieter vollstreckbare Titel in Form von Gerichtsurteilen, gerichtlichen Vergleichen und Kostenfestsetzungsbeschlüssen in der Schublade liegen und als uneinbringbare Forderung abgeschrieben“ so Harland. Oft geben Vermieter aus Furcht vor weiteren finanziellen Verlusten, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit Gericht oder Gerichtsvollzieher entstehen könnten, vorzeitig auf und verfolgen ihre Ansprüche nicht weiter.
Grundsätzlich hat HWG-Vereinsjustiziar Freundel für die Sorge der Gläubiger Verständnis. „Ein bewährter kaufmännischer Grundsatz besagt, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher werfen soll“ so der Jurist. Aber: So begrenzt die Möglichkeiten des einzelnen Vermieters sind, wirksam gegen widerborstige Schuldner vorzugehen, umso größer sind die Möglichkeiten und Erfolge eines Inkassounternehmens wie Creditreform. „Wir haben umfassende, langjährige Erfahrungen im Umgang mit Schuldnern und einen sehr langen Atem. Daher haben wir in vielen Fällen Erfolg, in denen andere längst aufgegeben haben“ hebt der Braunschweiger Creditreformchef Harland hervor.
Von diesem Erfolg und dem profunden Wissen von Creditreform sollen künftig auch die Peiner HWG-Mitglieder profitieren. Denn aufgrund der Vereinbarung zwischen dem HWG Peine und Creditreform können die Vereinsmitglieder Forderungen an Creditreform Braunschweig zur Forderungsüberwachung geben. Das heißt, Creditreform stellt den Kontakt zu den Schuldnern her, bewegt diese wenn möglich zur Zahlung oder führt erforderliche Vollstreckungsmaßnahmen durch und nimmt dann Zahlungen in Empfang und verbucht diese.
Bezahlen muss das HWG-Mitglied für dieses Tätigwerden der Creditreform zunächst nichts mit Ausnahme eines unkostendeckenden Betrages von 18,00 € zzgl. MwSt. an den HWG Peine (s. vorletzter Satz). Alle Auslagen tätigt Creditreform auf eigenes Risiko.
Aber selbstverständlich muss auch das Unternehmen Geld verdienen. „Der Clou ist“, so HWG-Vereinsjustiziar Freundel, „dass die Vergütung von Creditreform nur dann fällig wird, wenn das Unternehmen Erfolg hat und tatsächlich Geld vom säumigen Schuldner bekommt“.
Und selbst in diesen Fällen haben HWG-Mitglieder aufgrund der getroffenen Vereinbarung noch erhebliche Vorteile. „Die üblichen 50 % Erfolgsbeteiligung sind für HWG-Mitglieder auf 40 % reduziert“ freut sich Freundel. „Das heißt, wenn eine Forderung in Höhe von 8.000,00 € realisiert werden kann, werden dem Mitglied nicht 4.000,00 €, sondern 4.800,00 € überwiesen. Das HWG-Mitglied hat dann 800,00 € mehr in der Kasse!“
Ein wenig reduziert wird diese Ersparnis durch die Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 €. „Diese Aufnahmegebühr entsteht aber erst und nur, wenn wir nach sorgfältiger Vorprüfung eine Aufnahme in die Forderungsüberwachung zusagen“ kann Harland beruhigen. Ist uns aus unserer Erfahrung bekannt, dass bei bestimmten Schuldnern alle Bemühungen vergeblich sind, macht die Aufnahme in die Forderungsüberwachung auch keinen Sinn, so dass die Aufnahmegebühr nicht anfällt“.
HWG-Mitglieder, die scheinbar nicht durchsetzbare Titel besitzen, können diese an unsere HWG-Geschäftsstelle in 31224 Peine, Beethovenstraße 11, mitsamt den vollständigen Vollstreckungsunterlagen übersenden. Unser Verein prüft diese auf Vollständigkeit und leitet diese alsdann an Creditreform weiter. Hierfür erhebt der HWG Peine einen unkostendeckenden Betrag von 18,00 € zzgl. MwSt. Wichtig: Der HWG Peine bittet um Überreichung der Originalurkunden der Vollstreckungstitel. Fotokopien können von unserer Geschäftsstelle nicht an Creditreform weitergeleitet werden!
Creditreform meldet sich dann beim Mitglied und teilt mit, ob die Aufnahme in die Forderungsüberwachung Sinn macht oder nicht. Der erforderliche Auftrag wird alsdann direkt vom Mitglied an Creditreform erteilt.