Der „Bau-Turbo” ist in Kraft

Der „Bau-Turbo” soll u.a. die Erweiterung, Änderung und Erneuerung von Wohngebäuden vereinfachen und beschleunigen. Er ermöglicht Abweichungen vom Bauplanungsrecht, soweit das Vorhaben mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen vereinbar ist. Wichtig: Wenn die Baugenehmigungsbehörde einem entsprechenden Bauantrag nicht binnen drei Monaten widerspricht, gilt ihre Zustimmung als erteilt.

Quelle: WuM 11/2025