Gesundheitsabgabe auf Mieteinkünfte

Nach einem Beschluss des SPD-Bundesvorstandes vom 08.02.2026 sollen künftig sowohl Mieteinkünfte als auch Kapitaleinkünfte als sog. Gesundheitsabgabe zur Entlastung der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden.

Quelle: ntv v. 08.02.2026