Bisherige Altersgrenze für Notare aufgehoben

Aufgrund erheblichen Mangels an Notaren im sog. Anwaltsnotariat hat das Bundesverfassungsgericht am 30.09.2025 (Az.1 BvR 1796/23) die Altersgrenze für Notare von 70 Jahren gekippt. Nach einem daraufhin ergangenen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums haben Notare in Niedersachsen, soweit in ihrem Amtsgerichtsbezirk Notarstellen nicht besetzt sind, die Möglichkeit, die Verlängerung ihrer Amtstätigkeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus um zweimal drei Jahre zu beantragen. Im Amtsgerichtsbezirk Peine sind derzeit von 14 vorgesehenen Stellen für Notare lediglich acht Stellen besetzt.