Gesundheitsabgabe auf Mieteinkünfte
Nach einem Beschluss des SPD-Bundesvorstandes vom 08.02.2026 sollen künftig sowohl Mieteinkünfte als auch Kapitaleinkünfte als sog. Gesundheitsabgabe zur Entlastung der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden.
Quelle: ntv v. 08.02.2026


