Abschreibung beim Immobilienkauf
Beim Ankauf einer Mietimmobilie kann man den Fiskus beteiligen. Allerdings ist nur das Gebäude, aber nicht das miterworbene Grundstück abschreibungsfähig. Dabei können Kaufnebenkosten (Makler-, Notar- und Grundbuchkosten) die Abschreibung erhöhen. Beim Bundesfinanzministerium kann eine Rechenhilfe im Internet unter „Hausund.co/4hTqTRU” abgerufen werden, um den Anteil des abschreibungsfähigen Gebäudes am Gesamtkaufpreis zu ermitteln.
Quelle: WohnArt 4/2025
