Besucherfrequenz in der Donnerstagsberatung

In der Mitgliederberatung am Donnerstagnachmittag zwischen 15:00 – 18:00 Uhr ist die Besucherfrequenz in der ersten Beratungsstunde vergleichsweise stark. Unser Tipp: Nutzen Sie die Beratungssprechstunden in der Zeit zwischen 16:00 – 17:30 Uhr. Die Wartezeit ist dann in der Regel gering.

Hinweis bezüglich schriftlicher Beratung in der Rechtsberatung

Die uns erreichenden schriftlichen Anfragen haben in den letzten zwei Jahren mit über 25 % enorm zugenommen. Dies wird sicherlich auch im Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Aber auch unabhängig davon haben wir festgestellt, dass dieses Angebot von unseren Mitgliedern sehr gerne angenommen wird, weil man die Zeit einspart, die für eine persönliche Beratung in unserem Hause aufgebracht werden müsste.

Das bedeutet aber zugleich durch die notwendige zusätzliche Einbindung des Juristensekretariats deutlich erhöhte Kosten, weshalb wir um Verständnis bitten, für diesen Service eine geringe Schreibgebühr erheben zu müssen, die je nach Aufwand zwischen 10,00 € und 30,00 € liegen wird. Fotokopiekosten sowie Ausdruck von Anlagen werden erst ab 10 Seiten mit 0,50 € je Seite abgerechnet.

Die telefonische sowie die persönliche Rechtsberatung in unserem Hause ist selbstverständlich weiterhin für Sie kostenlos.

Unsere Empfehlung: Indexmiete ankreuzen

Aufgrund der aktuell immer noch erhöhten Inflation raten wir nochmals dringend an, bei Ausfüllung der HWG- Mietvertragsformulare zu § 5 im Rahmen der dortigen Wahlmöglichkeiten die sog. Indexmiete anzukreuzen. Nur diese ermöglicht eine Mietanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Wichtige Einzelheiten hierzu können Sie aus unserer Website www.hwug-peine.de unter dem Link „Aktuelles“ entnehmen.

Neues Mietkataster

Da ein Mietspiegel für den Landkreis Peine im Hinblick auf eine Anpassung von Bestandsmieten an die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr besteht, bietet der HWG Peine seit Jahresbeginn 2022 ein sog. Vergleichsmietenkataster an. Damit besteht die Möglichkeit zum Zwecke der Mietanpassung einer bisher gezahlten Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete das Erhöhungsgesuch auf vergleichbare Mieten aus dem neuen Mietkataster zu stützen. Zum Jahresende 2024 ist die Stadt Peine gesetzlich verpflichtet, dem Mietmarkt einen eigenen Mietspiegel anzubieten. Weiterlesen

Mietverträge nur vom HWG Peine!

Schon oft haben wir an unsere Mitglieder appelliert, keine Mietverträge aus dem Schreibwarenhandel oder von dubiosen Internetseiten zu verwenden. Die Formulare sind oft veraltet und entsprechen nicht der aktuellen Rechtsprechung. Doch selbst bei Verwendung der aktuellen HWG-Mietverträge sind Sie vor Ärger nicht geschützt, wenn Sie beim Ausfüllen Vereinbarungen treffen, die unwirksam, oder schlimmer noch, schädlich sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle in unserer Geschäftsstelle über das richtige Ausfüllen der Formulare beraten!

Unsere HWG-Mietvertragsformulare können auch online heruntergeladen werden.

Beratung für körperbehinderte Vereinsmitglieder

Körperbehinderte Vereinsmitglieder haben nunmehr die Möglichkeit, sich im barrierefrei erreichbaren Erdgeschoss des Hauses Beethovenstraße 11, 31224 Peine zu den üblichen Sprechzeiten (Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 17.00 Uhr / Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr) beraten zu lassen. Dabei bitten wir um telefonische Voranmeldung. Der Einlass erfolgt vom rückwärtig erreichbaren Parkplatz des Hausgrundstückes. Eine Klingel befindet sich am Behinderteneingang.