Einladung Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung für Freitag, den 2. Februar 2024, 19 Uhr, in den Gelben Salon des Schützenhauses, Kantstraße 1 A, 31224 Peine, ein.

Tagesordnung:

1.Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Jahresbericht des Vorsitzenden mit anschließender Aussprache

3. Kassenberichte 2022 / 2023

4. Genehmigung der Kassenberichte und Entlastung des Vorstandes

5. Wahl von zwei Kassenprüfern

6. Beschlussvorschlag des Vorstandes:

1) § 2 der Vereinssatzung wird zu Absatz 1 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, welchen das Eigentum oder ein sonstiges dingliches Recht an einem bebauten oder unbebauten Grundstück und/oder an einer Eigentumswohnung zusteht oder die beabsichtigen ein solches Recht zu erwerben, das gleiche gilt für deren Ehegatten. Bei Gemeinschaften von Eigentümern und sonstigen dinglich Berechtigten können alle Beteiligten die Mitgliedschaft erwerben.

2) § 10 der Vereinssatzung erhält als Unterzeile das Wort „Gerichtsstand“.

7. Beschlussvorschlag des Vorstandes:

Anpassung des jährlichen Vereinsbeitrages ab 2024 wie folgt:

Beitragsklasse 1 um   5 Euro

Beitragsklasse 2 um 10 Euro

Beitragsklasse 3 um 15 Euro

Nach wie vor sind die Jahresbeiträge bei Vermietung in vollem Umfang steuerlich absetzbar.

8. Kurzvortrag unseres Vereinsjustiziars Uwe Freundel zum Thema „Die Aufteilung der CO2- Kosten zwischen Vermieter und Mieter”.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Hinrich Munzel

(Vereinsvorsitzender)

Verbesserte Bedingungen im Kautionsservice mit der Hausbank München

Im Kooperationsvertrag der Hausbank München mit dem HWG-Peine zur bürokratiearmen Anlage von Mietkautionskonten ist für Neukunden das Mindestvolumen von 15.000,00 € auf 1.000,00 € (!) herabgesenkt worden. Somit können wir ab dieser Summe wieder Mietkautionskonten für unsere Mitglieder in unserer HWG-Geschäftsstelle einrichten. Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Vermieters eingerichtet und treuhänderisch für den Mieter geführt. Für die Einrichtung des Kontos ist zur Legitimationsprüfung die Vorlage des Personalausweises erforderlich und die Steuer-Identifikationsnummer ist anzugeben.

Folgende Kosten entstehen für die Einrichtung des Mietkautionskontos bei der Hausbank München:

Bearbeitungspauschale für die Einrichtung:10,00 € (einmalig)

Kontoführungsentgelt pro Mietkautionskonto:

20,00 € p.a. (bei bis zu 5 Einzelkautionskonten); 15,00 € p.a. (ab 6 Einzelkautionskonten)

Auflösungsgebühr eines Mietkautionskontos: 9,95 € (einmalig)

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!

 

Besucherfrequenz in der Donnerstagsberatung

In der Mitgliederberatung am Donnerstagnachmittag zwischen 15:00 – 18:00 Uhr ist die Besucherfrequenz in der ersten Beratungsstunde vergleichsweise stark. Unser Tipp: Nutzen Sie die Beratungssprechstunden in der Zeit zwischen 16:00 – 17:30 Uhr. Die Wartezeit ist dann in der Regel gering.

Angepasste Entgeltordnung zum 1. Januar 2023

Zum Jahresbeginn 2023 haben wir aufgrund von Kostensteigerungen einige Anpassungen im Bereich des Formularverkaufs und der sonstigen Dienstleistungen vornehmen müssen. Die neue Entgeltordnung ist ab 01.01.2023 auf unserer Website www.hwug-peine.de abrufbar und auch in unserer Geschäftsstelle als Printversion erhältlich.

Heizungskostenvorauszahlungen anpassen

Wir raten unseren vermietenden Mitgliedern nochmals dringend an, die von ihren Mietern geleisteten Heizkostenvorauszahlungen im Lichte der neuen Gaspreise zu prüfen und die Mieter um eine Anpassung ihrer Vorauszahlungen zu bitten. Den meisten Mietern ist die Problematik aus den Medien bekannt. Vielfach haben Mieter ihre Vorauszahlungen sogar schon freiwillig und proaktiv erhöht, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Ein Musterschreiben an Ihre Mieter, das unsere Mitglieder mit den für ihr Objekt konkreten Daten vervollständigen können, halten wir in unserer Geschäftsstelle bereit.

Ina Munzel als Notarfachprüferin berufen

Ina Munzel, die zum Peiner HWG-Beratungsteam gehört, ist vom Prüfungsamt der Bundesnotarkammer für die notarielle Fachprüfung zum neuen Mitglied der Prüfungskommission berufen worden. Aufgabe dieser Kommission ist es, die Prüfungsaufgaben für angehende Bewerber um das Notaramt vorzubereiten und die Prüfung abzunehmen. Die Peiner Notarin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht, gehörte im Prüfungsjahrgang 2017 bundesweit selbst zu den besten Absolventen dieses sog. Dritten juristischen Staatsexamens.

Neue Mitarbeiterin

Seit Jahresbeginn unterstützt die Peiner Referendarin Isabell Neumann den HWG-Peine u.a. bei der Erstellung unseres vierteljährlich erscheinenden Vereinsmagazins. Die gebürtige Peinerin hat mit 16 Jahren ihr Abitur am Peiner Ratsgymnasium abgelegt und mit 21 Jahren ihre erste juristische Staatsprüfung am Landesjustizprüfungsamt Bayern mit der Prädikatsnote „gut“ bestanden. Ein derartiges Examensergebnis wird lediglich von etwa fünf Prozent aller Jurastudierenden erzielt.

Hinweis bezüglich schriftlicher Beratung in der Rechtsberatung

Die uns erreichenden schriftlichen Anfragen haben in den letzten zwei Jahren mit über 25 % enorm zugenommen. Dies wird sicherlich auch im Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Aber auch unabhängig davon haben wir festgestellt, dass dieses Angebot von unseren Mitgliedern sehr gerne angenommen wird, weil man die Zeit einspart, die für eine persönliche Beratung in unserem Hause aufgebracht werden müsste.

Das bedeutet aber zugleich durch die notwendige zusätzliche Einbindung des Juristensekretariats deutlich erhöhte Kosten, weshalb wir um Verständnis bitten, für diesen Service ab dem 1. Juli 2022 eine geringe Schreibgebühr erheben zu müssen, die je nach Aufwand zwischen 10,00 € und 30,00 € liegen wird. Fotokopiekosten sowie Ausdruck von Anlagen werden erst ab 10 Seiten mit 0,50 € je Seite abgerechnet.

Die telefonische sowie die persönliche Rechtsberatung in unserem Hause ist selbstverständlich weiterhin für Sie kostenlos.

Unsere Empfehlung: Indexmiete ankreuzen

Aufgrund der sich aktuell stark erhöhenden Inflation raten wir nochmals dringend an, bei Ausfüllung der HWG- Mietvertragsformulare zu § 5 im Rahmen der dortigen Wahlmöglichkeiten die sog. Indexmiete anzukreuzen. Nur diese ermöglicht eine Mietanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Wichtige Einzelheiten hierzu können Sie aus unserer Website www.hwug-peine.de unter dem Link „Aktuelles“ entnehmen. In diesem Zusammenhang bemerkenswert: Die Deutsche Bank rechnet für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von sieben bis acht Prozent, hält aber bei Verteuerung der Energieimporte sogar 10 Prozent und mehr für möglich.