Angepasste Entgeltordnung zum 1. Januar 2023

Zum Jahresbeginn 2023 haben wir aufgrund von Kostensteigerungen einige Anpassungen im Bereich des Formularverkaufs und der sonstigen Dienstleistungen vornehmen müssen. Die neue Entgeltordnung ist ab 01.01.2023 auf unserer Website www.hwug-peine.de abrufbar und auch in unserer Geschäftsstelle als Printversion erhältlich.

Heizungskostenvorauszahlungen anpassen

Wir raten unseren vermietenden Mitgliedern nochmals dringend an, die von ihren Mietern geleisteten Heizkostenvorauszahlungen im Lichte der neuen Gaspreise zu prüfen und die Mieter um eine Anpassung ihrer Vorauszahlungen zu bitten. Den meisten Mietern ist die Problematik aus den Medien bekannt. Vielfach haben Mieter ihre Vorauszahlungen sogar schon freiwillig und proaktiv erhöht, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Ein Musterschreiben an Ihre Mieter, das unsere Mitglieder mit den für ihr Objekt konkreten Daten vervollständigen können, halten wir in unserer Geschäftsstelle bereit.

Ina Munzel als Notarfachprüferin berufen

Ina Munzel, die zum Peiner HWG-Beratungsteam gehört, ist vom Prüfungsamt der Bundesnotarkammer für die notarielle Fachprüfung zum neuen Mitglied der Prüfungskommission berufen worden. Aufgabe dieser Kommission ist es, die Prüfungsaufgaben für angehende Bewerber um das Notaramt vorzubereiten und die Prüfung abzunehmen. Die Peiner Notarin, auch Fachanwältin für Erbrecht, gehörte im Prüfungsjahrgang 2017 bundesweit selbst zu den besten Absolventen dieses sog. Dritten juristischen Staatsexamens.

Neue Mitarbeiterin

Seit Jahresbeginn unterstützt die Peiner Referendarin Isabell Neumann den HWG-Peine u.a. bei der Erstellung unseres vierteljährlich erscheinenden Vereinsmagazins. Die gebürtige Peinerin hat mit 16 Jahren ihr Abitur am Peiner Ratsgymnasium abgelegt und mit 21 Jahren ihre erste juristische Staatsprüfung am Landesjustizprüfungsamt Bayern mit der Prädikatsnote „gut“ bestanden. Ein derartiges Examensergebnis wird lediglich von etwa fünf Prozent aller Jurastudierenden erzielt.

Hinweis bezüglich schriftlicher Beratung in der Rechtsberatung

Die uns erreichenden schriftlichen Anfragen haben in den letzten zwei Jahren mit über 25 % enorm zugenommen. Dies wird sicherlich auch im Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Aber auch unabhängig davon haben wir festgestellt, dass dieses Angebot von unseren Mitgliedern sehr gerne angenommen wird, weil man die Zeit einspart, die für eine persönliche Beratung in unserem Hause aufgebracht werden müsste.

Das bedeutet aber zugleich durch die notwendige zusätzliche Einbindung des Juristensekretariats deutlich erhöhte Kosten, weshalb wir um Verständnis bitten, für diesen Service ab dem 1. Juli 2022 eine geringe Schreibgebühr erheben zu müssen, die je nach Aufwand zwischen 10,00 € und 30,00 € liegen wird. Fotokopiekosten sowie Ausdruck von Anlagen werden erst ab 10 Seiten mit 0,50 € je Seite abgerechnet.

Die telefonische sowie die persönliche Rechtsberatung in unserem Hause ist selbstverständlich weiterhin für Sie kostenlos.

Unsere Empfehlung: Indexmiete ankreuzen

Aufgrund der sich aktuell stark erhöhenden Inflation raten wir nochmals dringend an, bei Ausfüllung der HWG- Mietvertragsformulare zu § 5 im Rahmen der dortigen Wahlmöglichkeiten die sog. Indexmiete anzukreuzen. Nur diese ermöglicht eine Mietanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Wichtige Einzelheiten hierzu können Sie aus unserer Website www.hwug-peine.de unter dem Link „Aktuelles“ entnehmen. In diesem Zusammenhang bemerkenswert: Die Deutsche Bank rechnet für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von sieben bis acht Prozent, hält aber bei Verteuerung der Energieimporte sogar 10 Prozent und mehr für möglich.

Achtung: Veränderte Öffnungs- und Beratungszeiten

Wir bitten Sie ab Jahresbeginn 2022 folgende geänderte Öffnungs- und Beratungszeiten zu beachten:

Öffnungszeiten:             

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag

9.00 – 12.00 Uhr

Montag

15.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag

15.00 – 18.00 Uhr

 

Beratungszeiten:           

Montag

9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag

15.00 – 18.00 Uhr

Neues Mietkataster

Da ein Mietspiegel für den Landkreis Peine im Hinblick auf eine Anpassung von Bestandsmieten an die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr besteht, bietet der HWG Peine seit Jahresbeginn 2022 ein sog. Vergleichsmietenkataster an. Damit besteht die Möglichkeit zum Zwecke der Mietanpassung einer bisher gezahlten Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete das Erhöhungsgesuch auf vergleichbare Mieten aus dem neuen Mietkataster zu stützen. Zum Jahresende 2024 ist die Stadt Peine gesetzlich verpflichtet, dem Mietmarkt einen eigenen Mietspiegel anzubieten. Weiterlesen

Änderungen im Kautions-Service mit der Hausbank München

Im Kooperationsvertrag der Hausbank München mit dem HWG-Peine zur bürokratiearmen Anlage von Mietkautionskonten ist seit dem 1. Oktober 2021 für Neukunden eine Mietkautionsanlage erst mit einem Kautionsvolumen von 15.000 EUR möglich. Das bedeutet für Neukunden, dass mit dem Kundenstammvertrag inklusive der Legitimation jetzt eine Objektliste notwendig ist. Diese Liste muss Ort und Straße des Objekts, Höhe der Mietkaution und Mietername(n) enthalten oder alternativ müssen Kopien der Mietverträge beigefügt werden.