Neue Grundsteuer-Zahlbescheid

Ab Januar diesen Jahres werden die neuen Grundsteuer-Zahlbescheide nach den reformierten Regeln verschickt. Jeder sollte prüfen, ob die Angaben aus dem vorangegangenen Wert- und Messbescheid richtig übernommen worden sind und der Messbescheid korrekt mit dem zutreffenden von der jeweiligen Kommune neu festgesetzten Hebesatz multipliziert worden ist. Sofern dieses zutreffend umgesetzt worden sein sollte, verspricht ein Widerspruch gegen den Zahlbescheid in der Regel keinen Erfolg. Sollten im Rahmen der Abgabe der Grundsteuererklärung fehlerhafte Angaben gemacht worden sein, die sich nachteilig für den Erklärenden auswirken, hat Landesfinanzminister Gerald Heere Kulanz angekündigt. Diese Erklärungen können mit rückwirkender Kraft berichtigt werden und zu neuen Messbescheiden führen.