Vermieter favorisieren die Indexmiete

In § 5 der Mietvertragsformulare können sich die Vermieter für eine der drei dort aufgeführten Mietanpassungsvarianten entscheiden (Variante 1: Anpassung an die ortsübliche Miete z.B. durch Mietspiegel oder drei Vergleichsmieten; Variante 2: Staffelmiete; Variante 3: Indexmiete entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes). Nach einer Umfrage favorisiert die Hälfte der Vermieter die Indexmiete, derweil 33 Prozent eine andere Mietanpassungsvariante anstreben. 13,4 Prozent sind noch unentschlossen. 3,4 Prozent planen keine Neuvermietung.

Quelle: SWW 10/2025 S. 636