Einzug der Mitgliedsbeiträge

Der Einzug des Mitgliedsbeitrags 2024 erfolgt in der zweiten Märzhälfte. Die Mitglieder werden gebeten, die dem Verein bekannt gegebene Bankverbindung zu prüfen und ggfs. eine Änderung mitzuteilen. Die Kosten für Rücklastschriften aufgrund nicht mitgeteilter Änderungen müssen wir sonst leider weitergeben. Sollte sich Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Wichtiger Hinweis: Auf die Ausstellung von Rechnungen für die Mitgliedsbeiträge wird verzichtet, da dies von Seiten der Finanzämter nicht erforderlich ist. Im Prüfungsfall genügt die Vorlage des Kontoauszugs für die Absetzung von der Steuer bei Vermietung oder Verpachtung.