Die Grundsteuerreform wirft im Landkreis Peine ihre Schatten voraus

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zu diesem Zwecke mussten alle Immobilieneigentümer im Landkreis Peine entsprechende Grundsteuererklärungen abgeben, um die Grundlagen für die Neuberechnung feststellen zu können. Für Niedersachsen gilt das sog. „Flächen-Lage-Modell“. Danach hatten die Eigentümer lediglich die Grundstücksgröße und die Wohn- oder Nutzfläche anzugeben. Bis Ende August 2023 sind etwa 95 Prozent aller erforderlichen Erklärungen beim Finanzamt Peine eingegangen.

Seit kurzem erhalten immer mehr Immobilieneigentümer ihre Bescheide über die Äquivalenz- und Grundsteuermessbeträge. Für die Grundsteuerfestsetzung muss die jeweilige Gemeinde zunächst den ab 2025 wirksamen Hebesatz beschließen. Hiermit ist im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen. Im Durchschnitt der 941 Kommunen Niedersachsens betrugen die Hebesätze zuletzt 396 Prozent für die Grundsteuer A und 445 Prozent für die Grundsteuer B. Allein in diesem Jahr haben knapp 22 Prozent der Kommunen in Niedersachsen mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Hebesatz erhöht. Gesenkt wurde er nirgendwo

Die aktuellen Steuerhebesätze fallen derzeit im Landkreis Peine bei der Grundsteuer B wie folgt aus:

Stadt Peine 425 Prozent – ab 2024 Steigerung auf 435 Prozent

Gemeinde Edemisssen 390 Prozent

Gemeinde Hohenhameln 672 Prozent (Hohenhameln hat auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verzichtet)

Gemeinde Ilsede 528 Prozent

Gemeinde Lengede 490 Prozent – ab 2024 Steigerung auf 540 Prozent

Gemeinde Vechelde 390 Prozent

Gemeinde Wendeburg 490 Prozent

Mithin sind die geringsten Grundsteuerbelastungen für die Bürger in den Gemeinden Edemissen und Vechelde gegeben. In der Gemeinde Vechelde ist der Hebesatz mit 390 Prozent sogar seit dem Jahre 2003 (!) unverändert geblieben. Letzteres dürfte für bundesdeutsche Verhältnisse ziemlich einmalig sein. Auf die Neufestsetzung der Hebesätze durch die Kommunen für die am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform darf man gespannt sein. Alsdann wird sich feststellen lassen, ob die Grundsteuerreform, wie von der Politik versprochen, aufkommensneutral ausfallen oder stattdessen für eine versteckte Steuererhöhung genutzt werden wird.

Uwe Freundel

(Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht)